Wehrdienst / Zivildienst Bedeutung

Suchen

Wehrdienst / Zivildienst

Wehrdienst / Zivildienst Logo #42016Wer aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehr- oder Zivildienst leistet, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden aufgrund eines fiktiven Verdienstes in Höhe von etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens vom Bund allein getrag...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42016
Keine exakte Übereinkunft gefunden.